Förderbeiträge HFSV für HF-Studiengänge
Hier finden Sie wichtige Informationen zu den Fördergeldern HFSV, die unsere Diplomstudiengänge der Höheren Fachschule für Wirtschaft betreffen.
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Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen
Die Interkantonale Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der Höheren Fachschulen (HFSV) regelt die Höhe der Beiträge, die ein Kanton für den Schulbesuch seiner Studierenden leistet.
Dies betrifft die Studiengänge
Dipl. Betriebswirtschafter/in HF
Dipl. Marketingmanager/in HF
Dipl. Wirtschaftsinformatiker/in HF
HFSV-Semesterbeiträge
Die HFSV-Beiträge für die Studienjahre 2025/2026 und 2026/2027 treten ab August 2025 in Kraft.
Es gelten folgende Ansätze
Beitrag für die Studienjahre 2025/2026 und 2026/2027*
Dipl. Betriebswirtschafter/in HF: CHF 2'200.00
Dipl. Marketingmanager/in HF: CHF 2'200.00
Dipl. Wirtschaftsinformatiker/in HF: CHF 2'100.00
* pro Semester, gilt für alle Kantone und Fürstentum Lichtenstein.
Voraussetzungen
Die Auflage der Kantone besagt, dass Sie vor Studienbeginn mindestens 24 Monate am jeweiligen Wohnsitzkanton angemeldet sein müssen, damit Sie kantonale Förderbeiträge erhalten können. Als Wohnsitzkanton gilt derjenige Kanton, in dem Sie Ihren stipendienrechtlichen Wohnsitz haben.
Zahlt der Wohnsitzkanton keinen Beitrag bzw. befindet sich der Wohnsitz im Ausland, so erhöht sich das Studiengeld entsprechend.
Studiengebühren bei kv pro: Nettoverrechnung
Bei kv pro zahlen Sie den ausgeschriebenen Nettopreis. Sie müssen nicht auf die Rückerstattung der kantonalen Förderbeiträge warten, denn kv pro übernimmt für Sie die Vorfinanzierung. Voraussetzung für die Nettoverrechnung sind die fristgerechte Einreichung der Antragsunterlagen (Personalienblatt inkl. Beilagen) sowie die Kostengutsprache durch den Kanton.
Beantragung der Förderbeiträge
Nach der verbindlichen Lehrgangsanmeldung und der Zulassungsüberprüfung durch kv pro senden wir Ihnen per Email das «Merkblatt Kantonale Förderbeiträge HFSV» sowie das «Personalienblatt zur Bestimmung des zahlungspflichtigen Kantons». Im Anschluss senden Sie uns das ausgefüllte Personalienblatt sowie eine aktuelle Wohnsitzbescheinigung mit folgenden Fristen:
frühestens drei Monate vor Studienstart
spätestens 14 Tage vor Studienstart
kv pro unterzieht die von Ihnen eingereichten Antragsunterlagen einer ersten Prüfung. Die anschliessende Einreichung der Dokumente an die entsprechenden Kantone übernimmt kv pro. Die definitive Kostengutsprache wird jeweils durch Ihren Wohnsitzkanton erteilt. Die Kantone erteilen keine schriftliche Mitteilung, ob die Kostengutsprache erteilt oder abgelehnt wurde.
Sie haben Fragen zu den Förderbeiträgen? Dann kontaktieren Sie uns gerne!