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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Anmeldungen an Informationsanlässe von der kv pro AG gelangen keine Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Anwendung.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelangen bei jeder Anmeldung zur Anwendung.

1. Entstehung des Vertrags

Ein Vertragsverhältnis entsteht mit Ihrer Anmeldung und tritt mit der Anmeldebestätigung, bzw. Durchführungsbestätigung, von kv pro AG (kv pro) in Kraft. Ihre Anmeldung ist ein Vertrag nach OR, mit welchem Sie ein Rechtsverhältnis mit kv pro eingehen. Die Anmeldung erfolgt online über unsere Webpage www.kvpro.ch oder mittels Papier-Anmeldung. Die Anzahl Teilnehmende pro Angebot ist beschränkt. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung gilt für die gesamte Ausbildungsdauer, auch bei Angeboten mit einer Dauer von mehreren Semestern. Vertragspartner von kv pro sind jederzeit Sie als Privatperson. Das gilt insbesondere auch dann, wenn der Arbeitgeber oder eine Drittpartei, wie zum Beispiel der Bund über die Subjektfinanzierung, für die Kosten oder Teile davon aufkommt. Bildungs-Bons, KV-Mitgliedschaften oder andere abzugsberechtigte Artikel müssen mit der Anmeldung vorgelegt werden. Die Abzugsfähigkeit von Rabatten und Preisnachlässen erlischt nach Erstellung der Rechnung und wird nachträglich nicht mehr berücksichtigt.

2. Zahlungsmodalitäten
Die Zahlungsmodalitäten sind in den produktspezifischen Dokumenten geregelt und werden mit Ihrer Zustimmung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. Kommen Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht termingerecht nach, werden alle offenen Teilrechnungen sofort fällig und für den gesamten verbleibenden Saldo die angemessenen rechtlichen Massnahmen eingeleitet. Bitte beachten Sie, dass Sie uns gegenüber unabhängig von eventuellen Drittzahlern gemäss Punkt 1. für den Gesamtbetrag der ausstehenden Forderung zahlungspflichtig bleiben.

3. Kündigung

Die Kündigung des Vertrags kann nur schriftlich an kv pro erfolgen. Eine Abmeldung in elektronischer Form muss den vollständigen Namen, den Wohnsitz, das Bildungsangebot und den Zeitpunkt der Abmeldung angeben. Andere Mitteilungsformen sowie Fernbleiben vom Unterricht gelten nicht als Kündigung und befreien nicht von finanziellen Verpflichtungen. Im Preis enthaltene und bereits ausgelieferte Lehrmittel, in gedruckter wie auch in elektronischer Form, können nicht zurückgegeben werden. Diese müssen bei vorzeitigem Lehrgangsabbruch vollständig an kv pro bezahlt werden. Bei den Angeboten mit eidg. Fachausweis schliesst die Restschuld den Bundesanteil unter der Subjektfinanzierung immer ein. Eine Kündigung mit einem Arztzeugnis wird am Tag der Ausstellung wirksam.
Bei Vertragsauflösungen, die uns bis 30 Tage vor Angebotsstart erreichen, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 200.- berechnet. Bei Vertragsauflösungen, die uns weniger als 30 Tage vor Angebotsstart erreichen, gelten die ersten 90 Tage als geschuldet. In diesem Fall werden die Lektionen bis zum Eintreten des Kündigungstermins zuzüglich allfälliger Prüfungsgebühren und abzüglich der geleisteten Zahlungen verrechnet. 50% werden für ein neues Angebot in den nächsten zwei Jahren angerechnet. Ab Angebotsstart kann auf Ende jedes Monates mit drei Monaten Kündigungsfrist gekündet werden. Auch in diesem Fall werden die Lektionen bis zum Eintreten des Kündigungstermins zuzüglich allfälliger Prüfungsgebühren und abzüglich der geleisteten Zahlungen verrechnet.
Für die Diplomstudien der Höheren Fachschule (HFW) ist eine Kündigung nur zum Ende eines Studienjahres möglich. Das gesamte Studienjahr bleibt geschuldet.

4. Vertragsauflösung

Aus wichtigen Gründen, die durch den Teilnehmenden zu verantworten sind, kann kv pro einen Ausschluss aus der Weiterbildung verfügen und den Vertrag per sofort auflösen. Die finanziellen Verpflichtungen bleiben geschuldet.

Als wichtige Gründe im Sinne einer nicht abschliessenden Aufzählung gelten:
• Nichtbezahlen der Rechnungen trotz Mahnungen
• Wiederholte Störungen des Unterrichts trotz Ermahnung
• Grobes Fehlverhalten gegenüber anderen Teilnehmenden, Unterrichtspersonen oder Mitarbeitenden von kv pro.

5. Vertragsgegenstand und Durchführung

Wir behalten uns vor, Zeit- und Programm-Anpassungen aus organisatorischen Gründen und/oder Anforderungen an die Aktualität unserer Angebote vorzunehmen. Die im Stunden- und Stoffplan angegebenen Unterrichtssequenzen können sowohl im Präsenz- als auch im Fern-Unterrichtsmodus abgehalten werden. Preisänderungen bleiben vorbehalten und können auch für laufende Lehrgänge vorgenommen werden, wenn durch uns nicht beeinflussbare externe Faktoren dies als zwingend erscheinen lassen. Bei Abwesenheit besteht kein Anspruch, verpasste Unterrichtsteile nachzuholen. In solchen Fällen bilden die Unterrichtsunterlagen eine Holschuld. Dies gilt unabhängig davon, ob die Abwesenheit selbst- oder fremdverschuldet ist. Abwesenheiten sind der unterrichtsführenden Person zu melden. Bei Nichterreichen der Mindestanzahl von Teilnehmenden oder bei deren Unterschreitung während der Dauer des Angebots behält sich kv pro das Recht vor, ein Angebot nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen bzw. Klassen zusammenzulegen. Die angemeldeten Personen werden über den Durchführungsentscheid bzw. die Klassenzusammenlegung schriftlich informiert, entweder postalisch oder über den elektronischen Weg (E-Mail). Im Falle einer Klassenzusammenlegung werden keine Kosten zurückerstattet.

6. Copyright

Überlassene Unterlagen, wie auch Teile daraus, sind nur für den eigenen Unterrichtsgebrauch zu verwenden und dürfen weder reproduziert noch Dritten überlassen werden. Die Teilnehmenden verpflichten sich, den Urheberschutz aller Programme und Unterlagen einzuhalten. Sie haften für Schäden, die aus Zuwiderhandlungen entstehen.

7. Haftung

Sollte der Unterricht am vorgesehenen Termin aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen oder höherer Gewalt ausfallen, besteht kein Anspruch auf eine Vergütung von Reisekosten sowie Gewinnbzw. Arbeitsausfall. Für alle von kv pro organisierten und mitgetragenen Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Das Benutzen der Unterrichtsräume erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann kv pro nicht haftbar gemacht werden.

8. Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit kv pro ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist der Sitz von kv pro. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Juni 2022